Die E-Rechnung wird für die öffentliche Verwaltung in Deutschland verbindlich.
Laut Erwartungen wird durch den elektronischen Empfang und Versand von Rechnungen vor allem der Zahlungsverkehr vereinfacht. Dadurch spart die öffentliche Verwaltung Ressourcen.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass auch beim elektronischen Rechnungseingang die kassenrechtlichen Anforderungen berücksichtigt werden müssen. Der Trennungsgrundsatz zwischen sachlicher und rechnerischer Prüfung, der Anordnung durch die Anordnungsberechtigten in der Verwaltung und Zahlungsanweisung durch die Kasse gilt auch hier. Dafür ist es aber dringend erforderlich, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten in Dienstanweisungen zu regeln.
Schauen Sie doch gleich mal nach, ob Sie die notwendigen Regelungen bereits getroffen haben. Haben Sie diese im Anordnungswesen integriert bzw. eine eigene Richtlinie zur elektronischen Rechnung verfasst?
Benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung einer Dienstanweisung für das Anordnungswesen und die E-Rechnung? Dann melden Sie sich für weitere Informationen gerne per E-Mail oder telefonisch unter:+49 (0)30 3 907 907-30 bei Barbara Knöfel.