Die öffentliche Jugendhilfe und die kreisangehörigen Gemeinden stehen in der gesetzlichen Pflicht ausreichend Betreuungsplätze in den Kitas zu gewährleisten.
Die Kinderbetreuung bietet regelmäßig Diskussionsbedarf zwischen Bürgern und der Politik, da diese Thematik im allgemeinen öffentlichen Interesse steht. Ein aktuelles Urteil vom Bundesgerichtshof verleiht dem Thema zusätzliche Brisanz. Denn der BGH urteilte im Oktober 2016 über die Folgen des gesetzlichen Anspruchs, wenn nicht ausreichend Betreuungsplätze bereitgestellt werden. Hierbei wurde festgestellt, dass durch die beklagte Stadt eine Amtspflichtverletzung vorliegt.
Damit solche rechtlichen Folgen nicht eintreten, beauftragte die Gemeinde Michendorf das IPM mit der Durchführung einer quantitativen Kitaprognose. Ziel der Prognose ist die Ermittlung des zukünftigen Platzbedarfs in den gemeindlichen Kindertagesstätten. Im Zuge dessen entwickelte das IPM ein Rechenmodell, welches mit den Ist-Daten aus dem Melderegister der Gemeinde validiert wurde. In einem nächsten Schritt erfolgte die Prognoseberechnung bis zum Jahr 2030. Im weiteren Verlauf wurde ein Abgleich zwischen den zur Verfügung stehenden Kitaplatz-Kapazitäten sowie den zukünftig benötigten Bedarfen durchgeführt. Der Prognosebericht wurde mit der Darlegung von Handlungsoptionen für die Gemeinde abgeschlossen.