Gebühren sind eine wichtige Einnahmequelle für die öffentlichen Haushalte. Um fundierte Gebührenbescheide ausstellen zu können, ist eine rechtskonforme und aktuelle Gebührenkalkulation und -satzung maßgeblich. Das Institut für Public Management (IPM) erstellt und prüft Gebührenkalkulationen für Kommunen, wie das Beispiel der Hansestadt Medebach zeigt.
Die Hansestadt Medebach beauftragte das IPM die Gebührenkalkulation für das Friedhofs- und Bestattungswesen zu überprüfen. Zunächst sorgte das IPM für ein einheitliches Verständnis bei allen Beteiligten. Geklärt wurde unter anderem, welche Nutzungsarten wie in die Kalkulation miteinzubeziehen sind. Auch die Anwendung mathematischer Methoden wurde grundlegend erörtert. Im zweiten Schritt hat das IPM die Kalkulation im Hinblick auf die rechtlichen und kostenrechnerischen Anforderungen, die Nachvollziehbarkeit für Dritte sowie auf Plausibilität überprüft.
Denn bei der Kalkulation von Gebühren steckt der Teufel oftmals im Detail: So müssen die Kosten laut Urteil des FK Düsseldorf und gemäß Art. 3 Abs. 1 GG dem Gleichheitssatz, dem bundeseinheitlichen Äquivalenzprinzip sowie dem landesrechtlichen Prinzip der Leistungsproportionalität entsprechen. In der Praxis bedeutet das: Die Höhe der Gebühr ist unmittelbar von der in Anspruch genommenen Leistung und der dadurch verursachten Kosten abhängig. So muss die Gebühr für ein kleineres Urnengrab geringer ausfallen als die für ein größeres Sarggrab. Die mathematischen Unterschiede zu den einzelnen Nutzungsarten hat das IPM gesondert dargestellt.
Die Verwaltung der Hansestadt Medebach verwendete für die Kalkulation der Grabnutzungsrechte das Kalkulationsschema „Kölner Modell“. Demnach ist nicht die Fläche, sondern die Nutzungsdauer ausschlaggebend bei der Berechnung der Gebühren. Diese Vorgehensweise bestätigte auch das VG Düsseldorf in seinem Urteil vom 26. Mai 2014. Auch die Besonderheiten bei der Berechnung der übrigen Friedhofsgebühren wurden berücksichtigt. So hat die Hansestadt die Verwaltungsgebühren umfangreich und transparent abgegrenzt sowie die Gebühren der Standsicherheitsprüfung gesondert erfasst. Im Ergebnis lässt sich sagen: Die Satzung für Friedhofsgebühren basiert auf einer Gebührenkalkulation, die rechtlich und kostenrechnerisch richtig, nachvollziehbar und plausibel ist.
Sie möchten Ihre Gebührenkalkulation auch extern prüfen lassen? Oder benötigen Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Gebührenkalkulation und Gebührensatzung? Sie erreichen unsere Spezialisten, Benjamin Wagner und Arndt Krischok, unter 030- 3907907-47.