Paketbestandteile
Produkt- und Kontenpläne sowie KLR-Strukturen harmonisieren
Wir bringen Ihre Kostenstellen, Produkt- und Kontenpläne in Einklang und reduzieren Eigenheiten. Wir schaffen eine einheitliche Detailierungstiefe und legen Bezeichnungen fest, die für alle verständlich sind. Aus einem vereinheitlichten Produkt- und Aufgabenplan erhalten Sie Empfehlungen für die Optimierung der Organisationsstruktur.
So arbeiten Sie in Zukunft mit vereinfachten und klaren Strukturen.
Änderungen der USt-Pflichtigkeit prüfen
Wenn sich Größenordnungen ändern, können Wertgrenzen überschritten werden. Wir überprüfen die USt-Pflichtigkeit Ihrer Leistungen. Sie erhalten Empfehlungen zu strukturellen Anpassungen im Rechnungswesen sowie Hinweise zur Gestaltung der dann ggf. zusätzlichen umsatzsteuerpflichtigen Leistungen.
So sind Sie bei der Einschätzung der Umsatzsteuerpflichtigkeit auf der sicheren Seite.
Abläufe regeln und Dienstanweisungen anpassen
Damit das operative Geschäft nach dem Zusammenschluss reibungslos verläuft, bringen wir Ihre Prozesse in Einklang, digitalisieren Vorlagen und gießen diese in einheitliche Richtlinien und Dienstanweisungen – von der Inventur, über die Haushaltsplanung und -bewirtschaftung bis zur Kasse und zum Jahresabschluss.
So haben Sie alle Prozesse im Griff.
Kommunaler Gesamtabschluss
Wir richten alle notwendigen Informationsprozesse und -schnittstellen für die Durchführung der Konsolidierung ein. Dann übernehmen wir die Daten aus Ihrer Kommune und Ihren Unternehmen und führen damit die Vollkonsolidierung und das Equity-Verfahren durch. Danach erstellen wir den Gesamtabschluss.
So erhalten Sie den Gesamtabschluss im Handumdrehen.
Gebühren, Entgelte und Satzungen vereinheitlichen
Wenn Sie neue Kostenstrukturen und Mengengerüste haben, müssen Sie Gebühren und Beiträge neu kalkulieren. Wir bringen alle Gebührentatbestände und Ermäßigungen in Einklang. Auf Basis der neuen Kosten und Mengenbasis berechnen wir aktuelle Gebühren und Beiträge, die wir dann in einheitliche Satzungen überführen.
So bleiben Ihre Gebührensatzungen rechtssicher.