Das IPM veranstaltete auch dieses Jahr wieder erfolgreiche Infotage zum Thema § 2b UStG und Umsetzung in der KLR.
Dabei ging es um die großen und kleinen Fragen zum Thema behandelt. Außerdem sind wir darauf eingegangen, wie sich die Aufteilung von brutto und netto Anteil im HKR-System bewältigen lässt. Unsere Antwort: über Ihre KLR. Die Aufteilung kann so ganz einfach und über Umlageschlüssel dargestellt werden. Ein besonderer Vorteil dabei ist: die Schlüssel können jederzeit wieder verändert werden. Das ist besonders nützlich, wenn es zu Urteilen kommt, die Ihre drei Jahre alte Steuererklärung berührt. Falls sie ohne Schlüssel arbeiten, müssen Sie alle Belege neu buchen.
WICHTIG: Derzeit rechnen alle mit einer Verlängerung der Umsetzungspflicht um zwei Jahre. Das geht auch aus dem Schreiben des BMF vom 03.03.2020 hervor und würde bestimmt vielen von Ihnen zugutekommen. Da Sie aufgrund der Corona-Krise mit anderen Dingen beschäftigt sind.
Wenn auch Sie Unterstützung beim Thema § 2b UStG und Umsetzung in der KLR. benötigen, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt sich an uns zu wenden. Wir bieten Ihnen von Einführungsseminaren für Ihre Produktverantwortlichen über Workshops zur gemeinsamen Bewertung bis hin zum Entwurf eines Tax Compliance Management Systems das komplette Paket an. Wenden Sie sich bei Fragen oder Interesse gern per E-Mail oder telefonisch unter: +49 (0)30 3 907 907-63 an Benjamin Wagner.