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IPM erstellt Kurzgutachten zur Prüfung der Elternbeiträge

Die Gemeinde Hoppegarten hat das IPM aufgrund aktueller Urteile gebeten die vorhandene Kalkulation der Elternbeiträge zu prüfen. Ob diese den aktuellen Ansprüchen der gesetzlichen Vorgaben und der aktuellen Rechtsprechung genügt.

Dabei stand nicht die Prüfung einzelner Zahlenwerte auf Konsistenz im Vordergrund. Viel mehr ging es um die Prüfung und Beratung zur Vorgehensweise in der Kalkulation an sich.
Nach dem Urteil 6 A 15.15 vom OVG Berlin-Brandenburg sind die Kita-Verwaltungen der Brandenburger Kommunen mit der Abarbeitung einer Vielzahl von Prüfanträgen durch die Personensorgeberechtigten konfrontiert. Hierfür bildet das erstellte Gutachten als auch die Beratungsleistung vom IPM für die Gemeindeverwaltung in Hoppegraten eine objektive Grundlage, um die Prüfanträge abarbeiten zu können.

Benötigen Sie auch Unterstützung bei der Kalkulation von Elternbeiträgen? Dann melden Sie sich für weitere Informationen gerne bei Tomas Kusyk per E-Mail oder telefonisch unter:+49 (0)30 3 907 907-61.