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IPM prüft die Kalkulation zum Kostenersatz der Stadt Großräschen

Bereits Ende des vergangenen Jahres hat das IPM die Kalkulation zum Kostenersatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Großräschen geprüft.

Die Kalkulation hat die Verwaltung nach dem Besuch eines der Seminare von Herrn Benjamin Wagner (IPM), selbst erstellt. Das Prüfergebnis kann sich sehen lassen. Die Kalkulation entspricht in vollem Umfang den Vorgaben des Urteils VG 3 K 1330/10 vom 18.01.2011 vom Verwaltungsgericht Potsdam! Eine umfangreiche Dokumentation, so wie zuvor durch den Dozenten empfohlen, ermöglichte es dem Prüfer jede aufkommende Frage direkt beantwortet zu bekommen. Jedoch hätten aus Sicht des IPM, im Sinne des städtischen Haushaltes noch höhere Kosten angesetzt werden können. Denn es besteht die Möglichkeit der Leistungsabschreibung im Sinne einer genaueren Kostenzuordnung zwischen städtischen Pflichtaufgaben und Kostenpflichtigen Leistungen. Um diese Lücke zu schließen wird derzeit die Zusammenarbeit mit dem IPM hinsichtlich eines Kalkulations-Workshops geprüft.

Benötigen Sie auch Unterstützung bei der Kalkulation des Kostenersatzes? Dann melden Sie sich für weitere Informationen gerne bei Benjamin Werner per E-Mail oder telefonisch unter:+49 (0)30 3 907 907-63.