Meldungen
Achtung: Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Denken Sie an Ihr Optionsrecht bis zum 31.12.2016!
Mit Wirkung ab dem 01. Januar 2016 wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand neu geregelt. Aus europarechtlichen Gründen müssen einige Tätigkeiten der öffentlichen Hand zusätzlich in den Bereich der Umsatzsteuerbarkeit miteinbzogen werden.
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